
Gewährleistung
DURAFLEX Wassersprungbretter und Unterbauten werden unter Verwendung hochwertiger Materialien und sorgfältigster Fertigungsmethoden hergestellt und eingehend geprüft.
Deshalb gewährt DURAFLEX eine Garantie von 12 Monaten ab Kauf- bzw. Montagedatum.
Innerhalb dieser Garantiezeit werden auftretende Material- oder Fertigungsfehler entsprechend den nachfolgenden Bedingungen beseitigt:
- Ein Garantieanspruch besteht nur bei Mängeln die nachweislich auf Materialoder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Es bleibt uns überlassen, die defekten Teile/Geräte auszutauschen, nachzubessern oder durch andere zu ersetzen. Ausgetauschte Teile/Geräte gehen in unser Eigentum über.
Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. - Eingriffe durch nicht autorisierte Personen, Reparaturversuche Dritter, eigenmächtige Änderungen sowie fehlerhafte Installation führen automatisch zum Erlöschen des Garantieanspruches.
- Ausgeschlossen vom Garantieanspruch sind alle Schäden die durch unsachgemäße Montage, Behandlung, mangelnde Sorgfalt oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung auftreten; sowie Unfälle jeglicher Art.
- Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Auswirkungen natürlicher bzw. betriebsbedingter Abnutzung.
- Durch die Garantieleistung wird weder die Garantie zeit verlängert noch für die ersetzten oder nach gebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet.
Alle weiteren Leistungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. - Transport-, Verpackungs- und eventuelle Versicherungskosten sowie Beschädigungen durch höhere Gewalt gehen zu Lasten des Käufers.
- Schadenersatz und Folgeschädenansprüche sind ausgeschlossen.
- Sollten die Sprungbretter auf von DURAFIRM-Unterbauten abweichende Konstruktionen montiert sein, entfällt der Garantieanspruch.
- Die Oberflächenbeschichtung sowie Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Flister Group GmbH & Co. KG
Aurachtal, Februar 2013
