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Gewährleistung

DURAFLEX Wassersprungbretter und Unterbauten werden unter Verwendung hochwertiger Materialien und sorgfältigster Fertigungsmethoden hergestellt und eingehend geprüft.
Deshalb gewährt DURAFLEX eine Garantie von 12 Monaten ab Kauf- bzw. Montagedatum.
Innerhalb dieser Garantiezeit werden auftretende Material- oder Fertigungsfehler entsprechend den nachfolgenden Bedingungen beseitigt:

  1. Ein Garantieanspruch besteht nur bei Mängeln die nachweislich auf Materialoder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Es bleibt uns überlassen, die defekten Teile/Geräte auszutauschen, nachzubessern oder durch andere zu ersetzen. Ausgetauschte Teile/Geräte gehen in unser Eigentum über.
    Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Eingriffe durch nicht autorisierte Personen, Reparaturversuche Dritter, eigenmächtige Änderungen sowie fehlerhafte Installation führen automatisch zum Erlöschen des Garantieanspruches.
  3. Ausgeschlossen vom Garantieanspruch sind alle Schäden die durch unsachgemäße Montage, Behandlung, mangelnde Sorgfalt oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung auftreten; sowie Unfälle jeglicher Art.
  4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Auswirkungen natürlicher bzw. betriebsbedingter Abnutzung.
  5. Durch die Garantieleistung wird weder die Garantie zeit verlängert noch für die ersetzten oder nach gebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet.
    Alle weiteren Leistungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
  6. Transport-, Verpackungs- und eventuelle Versicherungskosten sowie Beschädigungen durch höhere Gewalt gehen zu Lasten des Käufers.
  7. Schadenersatz und Folgeschädenansprüche sind ausgeschlossen.
  8. Sollten die Sprungbretter auf von DURAFIRM-Unterbauten abweichende Konstruktionen montiert sein, entfällt der Garantieanspruch.
  9. Die Oberflächenbeschichtung sowie Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Flister Group GmbH & Co. KG

Aurachtal, Februar 2013

BG